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Nutzungs- und Reichweitenmessung

Datenverarbeitung zum Zwecke der Nutzungs- und Reichweitenmessung

Getrennt von persönlichen Daten erheben wir mit mehreren unterschiedlichen Verfahren statistische Daten, um die Nutzung unserer digitalen Angebote zu messen.

Nach § 30 Abs. 3 MStV ist es Auftrag des ZDF, zeitgemäß gestaltete Telemedienangebote anzubieten. Um diesem Auftrag gerecht werden zu können, muss das ZDF wissen, wie seine digitalen Angebote genutzt werden und was Nutzer*innen interessiert. Darüber hinaus ist das ZDF nach § 31 MStV verpflichtet, über die Erfüllung seines Auftrages zu berichten. Auch dafür ist eine Reichweitenmessung unbedingt erforderlich. Rechtsgrundlage für unsere Nutzungsmessung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO, da sie für unsere Auftragserfüllung erforderlich ist. Sofern für die Nutzungsmessung der Einsatz von Cookies notwendig ist, ist Rechtsgrundlage hierfür § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG

Das ZDF hat mit der Nutzungsmessung Dienstleister beauftragt, die verpflichtet sind, bei ihrer Arbeit die Datenschutzvorgaben der DSGVO einzuhalten. Dabei dürfen unsere Dienstleister die Nutzungsdaten nicht zu eigenen Zwecken verwenden oder sie mit anderen Daten zusammenführen.


Folgende Dienstleister wurden zur Erhebung der Nutzungsmessung vom ZDF beauftragt:

Durch technische und organisatorische Maßnahmen wird in den eingesetzten Verfahren sichergestellt, dass einzelne Nutzer*innen nicht identifiziert werden.Daten, die möglicherweise einen Bezug zu einer bestimmten, identifizierbaren Person haben, werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt anonymisiert.

Du hast das Recht, gegen die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Nutzungs- und Reichweitenmessung Widerspruch nach Art. 21 DSGVO einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten kannst du dich an den Datenschutzbeauftragten des ZDF wenden.

GfK SENSIC.net (Single Source Streaming-Messung)

Die GfK erhebt im Auftrag der AGF Videoforschung die Fernsehnutzung bei einer festen Gruppe von Haushalten, die sich hierzu bereit erklärt haben (,,AGF-Panel"). Einige Haushalte aus dem AGF-Panel haben darüber hinaus eingewilligt, die Nutzung von Online-Videos und Livestreams (,,Videonutzung") auf TVs und weiteren Geräten messen zu lassen. Über SENSIC.net findet dazu ein Abgleich mit der in unserem Online-Angebot integrierten Video-Nutzungsmessung von Nielsen statt, der die Nutzung der AGF-Panel-Teilnehmer*innen identifiziert. Dies geschieht ohne den Einsatz von Cookies, indem SENSIC.net für jeden Nutzungsvorgang innerhalb der Messung von Nielsen eine zufällige Identifikationsnummer (,,ID") erzeugt. Die ID kann bei den Teilnehmer*innen des AGF-Panels einer Person zugeordnet werden. Die Teilnehmer*innen des AGF-Panels haben hierfür nach Art. 6 Abs.1 lit. a) DS-GVO in die Verarbeitung ihrer Daten ein gewilligt.

In allen anderen Fällen (also bei Personen und Haushalten außerhalb des AGF-Panels) handelt es sich bei den erzeugten IDs um nicht personenbezogene Daten. Eine Identifizierung von Personen mit zumutbarem Aufwand kann in diesen Fällen ausgeschlossen werden.

Ausführliche Erläuterungen findenst du in der Datenschutzerklärung der GfK. Es gilt der Anwendungsfall „Streaming-Nutzung (kollaborativ)“.

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