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    Werbung und Werbefernsehen

    Werbung und Werbefernsehen

    Das ZDF finanziert sich durch Rundfunkbeiträge und Werbung. Hier erfahren Sie, wie viel Werbung gesendet wird, was sie kostet und welche gesetzlichen Regeln gelten.

    Mainzelmännchen
    Quelle: ZDF

    Das ZDF finanziert sich nicht ausschließlich durch Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, sondern auch teilweise durch Werbespots und Sponsoring – gemäß § 29 des Staatsvertrags. So wird die Beitragslast für die Haushalte gesenkt. 

    Werbung als ergänzende Finanzierungsquelle zum Schutz der Programmautonomie

    Werbung stellt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk rechtlich eine gleichrangige, wirtschaftlich jedoch eine nachgeordnete Finanzierungsquelle dar. Eine überwiegende Finanzierung durch Werbung wurde vom Gesetzgeber bewusst vermieden, um die Programmautonomie zu schützen und die gesetzlich festgelegte Grundversorgungsaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Die Mischfinanzierung aus Rundfunkbeitrag und Werbung stärkt jedoch die Programmgestaltungsfreiheit von ARD und ZDF. Vor der Einführung des privatwirtschaftlichen Rundfunks in Deutschland finanzierte sich das ZDF zu etwa 40 Prozent aus Werbung. Heute ist dieser Anteil auf circa zehn Prozent gesunken. 

    Wie viel Werbung wann? 

    Private Sender dürfen täglich bis zu 576 Minuten ihrer Sendezeit mit Werbung füllen – davon 216 Minuten Werbung zwischen 6.00 und 24.00 Uhr pro Sender. Für ARD und ZDF gelten gemäß Staatsvertrag folgende Vorgaben: An Werktagen dürfen durchschnittlich 20 Minuten Werbung ausgestrahlt werden. Nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist Werbung generell verboten. 
    Das ZDF strahlt werktäglich im Schnitt acht Werbeinseln aus. Diese sind durchschnittlich 2,25 Minuten lang (Stand 2024, inklusive Mainzelmännchen-Werbetrenner). Ein 30-sekündiger Werbespot kostet im Jahr 2024 zwischen 7.950 und 40.170 Euro, abhängig von der Werbeinsel und dem Monat. Der durchschnittliche Preis für 30 Sekunden liegt bei etwa 20.000 Euro. Werbung darf nur für wirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, nicht jedoch für politische, religiöse oder weltanschauliche Botschaften. 

    Mainzelmännchen trennen Werbung und Programm 

    Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Werbesendungen klar vom übrigen Programm zu trennen sind – durch optische und akustische Signale. Das ZDF nutzt seit dem ersten Werbespot im April 1963 die bekannten Mainzelmännchen, um die Werbeblöcke aufzulockern und als Übergang zwischen den Spots einzusetzen.