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    Bezüge Geschäftsleitung / Tarifstruktur 2018/2019

    Bezüge Geschäftsleitung / Tarifstruktur 18/19

    Bezüge des Intendanten und der Direktoren gemäß § 30a Abs. 5 ZDF-Staatsvertrag

    Gesamtvergütung im Jahre 2018
    Name
    Funktion
    Jahresbezüge 2018 1)
    (erfolgsunabhängig) in €
    Sachbezüge
    2018 2) in €
    Summe in €
    Dr. Thomas Bellut
    Intendant
    366.000,002.957,15368.957,15
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    239.400,001.212,42240.612,42
    Dr. Peter Frey
    Chefredakteur
    238.680,009.716,45248.396,45
    Dr. Norbert Himmler
    Programmdirektor
    238.680,005.375,96244.055,96
    Dr. Andreas Bereczky
    Produktionsdirektor
    254.880,002.103,49256.983,49
    Peter Weber
    Justitiar
    223.800,006.441,61230.241,61
    1) ohne Aufwandsentschädigung (Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich jeweils € 511,29, mit Ausnahme des Intendanten € 766,94
    2) Es handelt sich um den privat zu versteuernden, geldwerten Vorteil für den Dienstwagen
    Sonstige Leistungen
    • Altersversorgung
    • Familienzuschlag, Beihilfen und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
    • Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
    • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
    1. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
    • für den Fall des Dienstverzichtes seitens des ZDF: Fortzahlung der Dienstbezüge für die Vertragsdauer
    • für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit: Invalidengeld mit Beginn des 7. Monats, der auf den Monat folgt, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
    • für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen: Weitergewährung von Beihilfeleistungen
    • für den Fall des Todes: volle Dienstbezüge für den Sterbemonat/anschl. Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die Dauer von drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonaten für die Hinterbliebenen/anschl. Witwengeld/Waisengeld
    2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
    Name
    Funktion
    Barwert (Verpflichtungswert mit
    Zins als Durchschnitt der
    letzten 10 Geschäftsjahre) in €
    Vom ZDF während des Ge-
    schäftsjahres 2018 hierfür
    aufgewandter oder zurückgestellter Betrag in €
    Dr. Thomas Bellut
    Intendant
    5.222.0160
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    2.204.196523.099
    Dr. Peter Frey
    Chefredakteur
    3.092.25276.177
    Dr. Norbert Himmler
    Programmdirektor
    1.324.479127.440
    Dr. Andreas Bereczky
    Produktionsdirektor
    3.405.7459.579
    Peter Weber
    Justitiar
    2.013.978228.183
    3. Vereinbarte Änderungen der o.g. Zusagen während des Geschäftsjahres 2018
    ./.
    4. Leistungen und Zusagen im Laufe des Geschäftsjahres bei Beendigung der Tätigkeiten im Laufe des Geschäftsjahres 2018
    ./.
    5. Leistungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF
    Name
    Funktion
    Summe der jährlichen Einkünfte
    2018 in €*
    Dr. Thomas Bellut
    Intendant
    41.135,48
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    26.101,04
    Dr. Peter Frey
    Chefredakteur
      7.200,00
    Dr. Norbert Himmler
    Programmdirektor
    28.623,81
    Dr. Andreas Bereczky
    Produktionsdirektor
    ./.
    Peter Weber
    Justitiar
    2.844,00
    * wurden z.T. als Sitzungsgelder gewährt und können z.T. Umsatzsteuer enthalten
    6. Leistungen für andere entgeltliche Nebentätigkeiten*
    Name
    Funktion
    Summe der jährlichen Einkünfte
    2018 in €**
    Dr. Thomas Bellut
    Intendant
    ./.
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    ./.
    Dr. Peter Frey
    Chefredakteur
    ./.
    Dr. Norbert Himmler
    Programmdirektor
    ./.
    Dr. Andreas Bereczky
    Produktionsdirektor
    220.000
    Peter Weber
    Justitiar
    ./.
    * ohne Nebentätigkeiten, bei denen die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von € 1.000,00 monatlich nicht übersteigt
    ** können z.T. Umsatzsteuer enthalten/ in Einzelfällen als Sitzungsgeld gewährt

    Tarifstrukturen einschließlich der außer- und übertariflichen Vereinbarungen gemäß § 30a Abs.6 ZDF-Staatsvertrag

    Vergütungstabelle 01.01.2018 – 30.06.2019 (Beträge in €)
    Vergütungs-
    gruppe
    Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9
    12.296,772.394,642.499,652.602,292.719,282.842,152.972,273.109,443.256,26
    22.499,652.602,292.719,282.842,152.972,273.109,443.256,263.420,973.608,29
    32.719,282.842,152.972,273.109,443.256,263.420,973.608,293.806,434.018,82
    42.972,273.109,443.256,263.420,973.608,293.806,434.018,824.245,574.493,82
    53.256,263.420,973.608,293.806,434.018,824.245,574.493,824.762,315.046,28
    63.608,293.806,434.018,824.245,574.493,824.762,315.046,285.345,875.669,29
    74.018,824.245,574.493,824.762,315.046,285.345,875.669,296.012,966.373,41
    84.493,824.762,315.046,285.345,875.669,296.012,966.373,416.764,777.180,05
    95.046,285.345,875.669,296.012,966.373,416.764,777.180,057.621,628.092,99
    105.669,296.012,966.373,416.764,777.180,057.621,628.092,998.591,839.126,49
    116.373,416.764,777.180,057.621,628.092,998.591,839.126,499.693,32

    2. AT/ÜT-Regelstufen (gemäß § 30a Abs. 6 ZDF-Staatsvertrag)

    Stufenwerte
    ab 01.01.2018
    brutto
    herkömmliche
    Stufenwerte *)
    ab 01.01.2018
    brutto
    Eingangsstufemonatlich
    jährlich
    € 9.140,00
    109.680,00
    2. Eingangsstufemonatlich
    jährlich
    € 9.980,00
    119.760,00
    1. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 10.990,00
    131.880,00
    € 11.440,00
    137.280,00
    2. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 11.780,00
    141.360,00
    € 12.290,00
    147.480,00
    3. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 12.420,00
    149.040,00
    € 12.870,00
    154.440,00
    4. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 12.920,00
    155.040,00
    € 13.360,00
    160.320,00
    5. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 13.450,00
    161.400,00
    € 13.910,00
    166.920,00
    * herkömmliche Stufenwerte nur noch im Rahmen von Besitzstand
    • Weitere Zulagen oberhalb des ÜT/AT-Rasters in Einzelfällen
    • Altersversorgung sowie Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF geltenden Bestimmungen
    • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung, Umzugskosten, Auslandszuschläge, Jubiläumsgeld (nur bei Eintritt bis 31.12.1999) und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF geltenden Bestimmungen
    • Nur Stellvertretende Direktoren: Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann

    Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz

    Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 30 a ZDF-StV

    Auf der Grundlage des § 21  Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.

    Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.

    Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch im Bereich der Ausbildung. Im Rahmen des neuen Führungskräftenachwuchsprogramms fanden im vergangenen Jahr die Aspekte Diversity und Gleichstellung bei der Benennung der Kandidatinnen und Kandidaten besondere Berücksichtigung. Ferner wird die Ausbildungs- und Karriereseite mit dem Fokus auf diesen Aspekt überarbeitet.

    Zur Herstellung der Entgeltgleichheit wird die Gleichstellungsbeauftragte bei Personalmaßnahmen im Falle der Unterrepräsentanz von Frauen im Fachbereich stets einbezogen. Die gezielte Förderung von Frauen ist im Übrigen Gegenstand der Stufenplangespräche gemäß Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan.

    Zum Stichtag 31.12.2018 waren im ZDF 1.825 Frauen und 1.811 Männer als Arbeitnehmerinnen bzw.  Arbeitnehmer beschäftigt. In Prozentanteilen lag der Frauenanteil bei 50,19 %, der Männeranteil bei 49,81 %. Davon waren 690 Frauen in Teilzeit beschäftigt und 91 Männer. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 88,35 % Frauen und 11,65 % Männer.