Finanzen:Bezüge und Tarifstruktur
Hier erfahren Sie alles zu den Bezügen der ZDF-Geschäftsleitung.
Nach § 30a (5) ZDF-Staatsvertrag veröffentlicht das ZDF die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des Intendanten und der Direktoren und nach § 30a (6) die Tarifstrukturen und eine strukturierte Darstellung der außer- und übertariflichen Vereinbarungen. Außerdem berichtet das ZDF gemäß § 21 Entgelttransparenzgesetz.
Darstellung der Leistungen an den Intendanten und die Direktorinnen und Direktoren
Sonstige Leistungen
- Altersversorgung
- Ruhegeld vor Renteneintritt unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen
- Familienzuschlag, Beihilfen und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
- Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
- Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
1. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
- für den Fall des Dienstverzichtes seitens des ZDF: Fortzahlung der Dienstbezüge für die Vertragsdauer und anschließend Ruhegeld
- für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit: Invalidengeld mit Beginn des 7. Monats, der auf den Monat folgt, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
- für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen: Weitergewährung von Beihilfeleistungen
- für den Fall des Todes: volle Dienstbezüge für den Sterbemonat/anschl. Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die Dauer von drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonaten für die Hinterbliebenen/anschl. Witwengeld/Waisengeld
Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
Vereinbarte Änderungen der o.g. Zusagen während des Geschäftsjahres 2023
./.
Leistungen und Zusagen im Laufe des Geschäftsjahres bei Beendigung der Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres 2023
./.
Leistungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF
Leistungen für andere entgeltliche Nebentätigkeiten
AT/ÜT-Regelstufen (gemäß § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)
Tarifstrukturen
Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz
Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag
Auf der Grundlage des § 21 Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.
Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.
Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch und besonders im Bereich der Ausbildung und der Führungskräfte. Die Gleichstellungsbeauftragte wird stets bei Personalmaßnahmen einbezogen, sollten Frauen in den Bereichen unterrepräsentiert sein.
Zum Stichtag 31.12.2023 waren im ZDF 1.977 Frauen als Arbeitnehmerinnen und 1.919 Männer als Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 747 Frauen in Teilzeit beschäftigt und 176 Männer. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 81 Prozent Frauen und 19 Prozent Männern. Der Anteil von Frauen in Führungsfunktionen lag 2023 bei 43,2 Prozent.
Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.
Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch und besonders im Bereich der Ausbildung und der Führungskräfte. Die Gleichstellungsbeauftragte wird stets bei Personalmaßnahmen einbezogen, sollten Frauen in den Bereichen unterrepräsentiert sein.
Zum Stichtag 31.12.2023 waren im ZDF 1.977 Frauen als Arbeitnehmerinnen und 1.919 Männer als Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 747 Frauen in Teilzeit beschäftigt und 176 Männer. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 81 Prozent Frauen und 19 Prozent Männern. Der Anteil von Frauen in Führungsfunktionen lag 2023 bei 43,2 Prozent.