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    Bezüge der Geschäftsleitung / Tarifstruktur 2017/2018

    Bezüge Geschäftsleitung / Tarifstruktur 17/18

    Angaben nach § 30a (5) und (6) ZDF-Staatsvertrag

    Mit dem seit 01. Januar 2016 gültigen ZDF-Staatsvertrag veröffentlicht das ZDF nach § 30a (5) die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des Intendanten und der Direktoren unter Namensnennung im Geschäftsbericht und nach § 30a (6) die Tarifstrukturen und eine strukturierte Darstellung der außer- und übertariflichen Vereinbarungen

    Bezüge des Intendanten und der Direktoren nach § 30a (5) ZDF-Staatsvertrag

    Gesamtvergütung im Jahre 2017
    Name
    Funktion
    Jahresbezüge 2017 1)
    (erfolgsunabhängig) in €
    Sachbezüge
    2017 2) in €
    Summe in €
    Dr. Thomas Bellut
    Intendant
    350.400,002.322,00352.722,00
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    231.600,001.902,00233.502,00
    Dr. Peter Frey
    Chefredakteur
    230.880,004.938,00235.818,00
    Dr. Norbert Himmler
    Programmdirektor
    227.280,005.334,00232.614,00
    Dr. Andreas Bereczky
    Produktionsdirektor
    246.600,002.730,00249.330,00
    Dr. Gottfried Langenstein 3)
    Direktor ESP
    65.220,001.680,0066.900,00
    Peter Weber
    Justitiar
    216.480,006.537,00223.017,00
    1) ohne Aufwandsentschädigung (Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich jeweils € 511,29, mit Ausnahme des Intendanten € 766,94 sowie von Herrn Dr. Langenstein € 255,65 - bis 31.03.2017)
    2) Es handelt sich um den privat zu versteuernden, geldwerten Vorteil für den Dienstwagen
    3) Austritt 31.03.2017
    Sonstige Leistungen
    • Altersversorgung
    • Familienzuschlag, Beihilfen und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
    • Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
    • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
    1. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
    • für den Fall des Dienstverzichtes seitens des ZDF: Fortzahlung der Dienstbezüge für die Vertragsdauer
    • für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit: Invalidengeld mit Beginn des 7. Monats, der auf den Monat folgt, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
    • für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen: Weitergewährung von Beihilfeleistungen
    • für den Fall des Todes: volle Dienstbezüge für den Sterbemonat/anschl. Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die Dauer von drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonaten für die Hinterbliebenen/anschl. Witwengeld/Waisengeld
    2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
    Name
    Funktion
    Barwert (Verpflichtungswert mit
    Zins als Durchschnitt der
    letzten 10 Geschäftsjahre) in €
    Vom ZDF während des Ge-
    schäftsjahres 2017 hierfür
    aufgewandter oder zurückgestellter Betrag in €
    Dr. Thomas Bellut
    Intendant
    5.515.4661.015.166
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    1.681.097504.121
    Dr. Peter Frey
    Chefredakteur
    3.016.075334.573
    Dr. Norbert Himmler
    Programmdirektor
    1.197.039285.621
    Dr. Andreas Bereczky
    Produktionsdirektor
    3.396.166101.507
    Dr. Gottfried Langenstein
    Direktor ESP
    *49.942*
    Peter Weber
    Justitiar
    1.785.795381.981
    * Austritt: 31.03.2017
    3. Vereinbarte Änderungen der o.g. Zusagen während des Geschäftsjahres 2017
    ./.
    4. Leistungen und Zusagen im Laufe des Geschäftsjahres bei Beendigung der Tätigkeiten im Laufe des Geschäftsjahres 2017
    Dr. Gottfried Langenstein, Direktor ESP bis 31.03.2017, € 130.440,00 (01.04.2017 bis 30.09.2017)
    5. Leistungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF
    Name
    Funktion
    Summe der jährlichen Einkünfte
    2017 in €*
    Dr. Thomas Bellut
    Intendant
    41.135,48
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    19.567,74
    Dr. Peter Frey
    Chefredakteur
      7.200,00
    Dr. Norbert Himmler
    Programmdirektor
    25.133,16
    Dr. Andreas Bereczky
    Produktionsdirektor
    ./.
    Dr. Gottfried Langenstein
    Direktor ESP
    ./.
    Peter Weber
    Justitiar
    500,00
    * wurden z.T. als Sitzungsgelder gewährt und können z.T. Umsatzsteuer enthalten
    6. Leistungen für andere entgeltliche Nebentätigkeiten*
    Name
    Funktion
    Summe der jährlichen Einkünfte
    2017 in €**
    Dr. Thomas Bellut
    Intendant
    ./.
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    ./.
    Dr. Peter Frey
    Chefredakteur
    7.500,00
    Dr. Norbert Himmler
    Programmdirektor
    ./.
    Dr. Andreas Bereczky
    Produktionsdirektor
    161.000,00
    Dr. Gottfried Langenstein
    Direktor ESP
        5.000,00
    Peter Weber
    Justitiar
    ./.
    * ohne Nebentätigkeiten, bei denen die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von € 1.000,00 monatlich nicht übersteigt
    ** können z.T. Umsatzsteuer enthalten/ in Einzelfällen als Sitzungsgeld gewährt

    Tarifstrukturen einschließlich der außer- und übertariflichen Vereinbarungen nach § 30a (6) ZDF-Staatsvertrag

    1. Tarifstrukturen des ZDF

    Vergütungstabelle 01.01.2018 – 30.06.2019 (Beträge in €)
    Vergütungs-
    gruppe
    Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9
    12.296,772.394,642.499,652.602,292.719,282.842,152.972,273.109,443.256,26
    22.499,652.602,292.719,282.842,152.972,273.109,443.256,263.420,973.608,29
    32.719,282.842,152.972,273.109,443.256,263.420,973.608,293.806,434.018,82
    42.972,273.109,443.256,263.420,973.608,293.806,434.018,824.245,574.493,82
    53.256,263.420,973.608,293.806,434.018,824.245,574.493,824.762,315.046,28
    63.608,293.806,434.018,824.245,574.493,824.762,315.046,285.345,875.669,29
    74.018,824.245,574.493,824.762,315.046,285.345,875.669,296.012,966.373,41
    84.493,824.762,315.046,285.345,875.669,296.012,966.373,416.764,777.180,05
    95.046,285.345,875.669,296.012,966.373,416.764,777.180,057.621,628.092,99
    105.669,296.012,966.373,416.764,777.180,057.621,628.092,998.591,839.126,49
    116.373,416.764,777.180,057.621,628.092,998.591,839.126,499.693,32

    2. AT/ÜT-Regelstufen (gemäß § 30a Abs. 6 ZDF-Staatsvertrag)

    Stufenwerte
    ab 01.01.2017
    brutto
    herkömmliche
    Stufenwerte*
    ab 01.01.2017
    brutto
    Stufenwerte
    ab 01.01.2018
    brutto
    herkömmliche
    Stufenwerte *)
    ab 01.01.2018
    brutto
    Eingangsstufemonatlich
    jährlich
    € 8.840,00
    106.080,00
    € 9.140,00
    109.680,00
    2. Eingangsstufemonatlich
    jährlich
    € 9.660,00
    115.920,00
    € 9.980,00
    119.760,00
    1. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 10.630,00
    127.560,00
    € 11.070,00
    132.840,00
    € 10.990,00
    131.880,00
    € 11.440,00
    137.280,00
    2. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 11.400,00
    136.800,00
    € 11.890,00
    142.680,00
    € 11.780,00
    141.360,00
    € 12.290,00
    147.480,00
    3. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 12.020,00
    144.240,00
    € 12.450,00
    149.400,00
    € 12.420,00
    149.040,00
    € 12.870,00
    154.440,00
    4. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 12.500,00
    150.000,00
    € 12.930,00
    155.160,00
    € 12.920,00
    155.040,00
    € 13.360,00
    160.320,00
    5. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 13.010,00
    156.120,00
    € 13.460,00
    161.520,00
    € 13.450,00
    161.400,00
    € 13.910,00
    166.920,00
    * herkömmliche Stufenwerte nur noch im Rahmen von Besitzstand
    Sonstige Leistungen für AT/ÜT-Mitarbeiter/innen:

    • Weitere Zulagen oberhalb des ÜT/AT-Rasters in Einzelfällen
    • Altersversorgung sowie Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF geltenden Bestimmungen
    • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung, Umzugskosten, Auslandszuschläge, Jubiläumsgeld (nur bei Eintritt bis 31.12.1999) und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF geltenden Bestimmungen
    • Nur Stellvertretende Direktoren: Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann

    Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz

    Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 30 a ZDF-StV

    Auf der Grundlage des § 21  Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.

    Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.

    Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch im Bereich der Ausbildung. Im Rahmen des neuen Führungskräftenachwuchsprogramms fanden im vergangenen Jahr die Aspekte Diversity und Gleichstellung bei der Benennung der Kandidatinnen und Kandidaten besondere Berücksichtigung. Ferner wird die Ausbildungs- und Karriereseite mit dem Focus auf diesen Aspekt überarbeitet.

    Zur Herstellung der Entgeltgleichheit wird die Gleichstellungsbeauftragte bei Personalmaßnahmen im Falle der Unterrepräsentanz von Frauen im Fachbereich stets einbezogen. Die gezielte Förderung von Frauen in Führungspositionen wird durch Stufenplangespräche unterstützt.

    Zum Stichtag 31.12.2017 waren im ZDF 1.807 Frauen und 1.817 Männer als Arbeitnehmerinnen bzw.  Arbeitnehmer beschäftigt. In Prozentanteilen lag der Frauenanteil bei 49,86 %, der Männeranteil bei 50,14 %. Davon waren 660 Frauen in Teilzeit beschäftigt und 75 Männer. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 89,90 % Frauen und 10,20 % Männer.