Sie sind hier:

Selbstbestimmungsgesetz: Fortschritt oder gesellschaflicher Rückschritt?

*trans Mann trifft Feministin

Seit November 2024 sind keine psychologischen Gutachten, Untersuchungen oder Gerichtsbeschlüsse mehr nötig, um den Geschlechtseintrag zu ändern. Ist das der richtige Weg?

Videolänge:
23 min
Datum:
13.11.2024
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 13.11.2029

Eine Person, die sich nicht mit dem Geschlecht identifiziert, das ihr bei der Geburt zugeordnet wurde, kann jetzt ihren Geschlechtseintrag und den Vornamen leichter ändern. Möglich macht dies das Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2024 in Kraft trat. Vor allem nichtbinäre, *trans und intergeschlechtliche Menschen sollen davon profitieren. Bisher erforderte die rechtliche Änderung von Namen und Geschlecht eine gerichtliche Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten; jetzt ist nur noch eine persönliche Erklärung beim Standesamt notwendig. 47 Prozent der Deutschen befürworten das Selbstbestimmungsgesetz, 37 Prozent lehnen es ab. Wie frei sollte die Wahl der Geschlechtsidentität sein? Und welche Auswirkungen hat die gesetzliche Änderung auf die Gesellschaft?

Selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität

Luka wurde bei seiner Geburt das weibliche Geschlecht zugewiesen, doch er identifiziert sich als Mann. Im Alter von 23 Jahren outete er sich als *trans. Ein wichtiger Schritt für den heute 30-Jährigen war anschließend die Änderung seines Vornamens und Geschlechtseintrags: "Wenn man als *trans Person nicht den richtigen Namen im Ausweis stehen hat, muss man sich immer wieder outen in Situationen, wo man sich nicht outen möchte. Es gibt so viele Situationen, wo man einen Ausweis vorzeigen muss und man hat unterbewusst immer Angst davor, wie die Person reagiert und ob sie vielleicht transphob ist."

Luka ließ Name und Geschlechtseintrag bereits vor der Gesetzesänderung anpassen. Die dafür erforderlichen Gutachtergespräche seien früher für viele *trans Personen häufig sehr unangenehm gewesen: "Ich habe schon von *trans Personen gehört, die gezwungen waren, über ihr privates Sexleben zu sprechen oder gesagt bekommen haben ‚Du bist nicht *trans, weil du diese eine Sache nicht machst‘." Es erleichtere das Leben von *trans Personen deutlich, dass mit dem neuen Gesetz jetzt jeder*r selbst über seinen Geschlechtseintrag entscheiden kann: "Letztendlich kann man nur selbst wissen, wie man sich identifiziert."

Verfestigung der Geschlechterrollen

Ingeborg ist Feministin und sieht im neuen Selbstbestimmungsgesetz vor allem Gefahren: "Es annulliert alle Errungenschaften für Frauen." Dass jetzt eine Selbstauskunft genügt, um den Geschlechtseintrag zu ändern, besorgt sie: "Alle Schutzräume für Frauen sind dadurch gefährdet. Jetzt kann jeder Mann sagen, dass er eine Frau ist und an Orte gehen, die dazu gedacht sind, Frauen zu schützen, zum Beispiel Frauengefängnisse, Frauensaunen, Frauenhäuser oder Frauensport."

Die Möglichkeit, nun selbstbestimmt über seinen Geschlechtseintrag zu entscheiden, ist für Ingeborg ein Rückschritt im Kampf gegen das Patriarchat: "Das Selbstbestimmungsgesetz verfestigt die Geschlechterrollen. Man kann doch als Mann feminin und als Frau maskulin sein und das ist in Ordnung. Wir sollten die Geschlechterrollen auflösen und nicht das Geschlecht." Dass es das Leben für *trans Menschen erleichtert, steht für Ingeborg in keinem Verhältnis zu den Konsequenzen, die das Gesetz für den Rest der Gesellschaft bedeute: "Die Freiheit der einen endet dort, wo die Freiheiten der anderen beschnitten werden."

Bei Sag's mir treffen zwei Menschen aufeinander, die das Selbstbestimmungsgesetz ganz unterschiedlich bewerten. Schaffen es zwei Fremden, sich trotz ihrer gegensätzlichen Ansichten anzunähern?

Sag's mir mit den Gästen Luka Hauptmann, Content-Creator und *trans Mann, sowie Ingeborg Kraus, Psychotherapeutin und Feministin.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.