Alle anderen stehen im Stau. Man selbst aber hat noch einen Extra-Tag am Pool. Das klingt verlockend. Doch wenn Kinder nicht pünktlich zum Schulbeginn aus den Ferien zurück sind, kann das für die Familien Ärger geben. In Deutschland regelt die sogenannte Schulpflicht, dass Kinder ohne Zustimmung der Schule nicht einfach fehlen dürfen.
Eltern sollten sich also nicht dafür entscheiden, die Ferien zu verlängern oder früher in die Ferien zu starten. Auch wenn Flüge dann oft billiger sind und Straßen leerer. Tun sie es doch, kann es sein, dass sie eine Strafe zahlen müssen. Die ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Ein paar Beispiele:
- Niedersachsen: bis zu 1.000 Euro
- Nordrhein-Westfalen: zwischen 300 und 1.000 Euro
- Bremen: 35 bis 250 Euro
- Rheinland-Pfalz: bis zu 1.500 Euro (für besonders heftige Fälle)
Beurlaubungen vom Unterricht sind in der Regel schon möglich - durch einen Antrag bei der Schule und mit einem wichtigen Grund. Die Buchung einer Ferienreise gehört nicht dazu.