Kein Scherz: Ein Junge hat beim Buddeln im Garten seiner Schule einen 50-Euro-Schein gefunden. Und als wäre das nicht schon krass genug, tauchte beim Weitergraben im Blumentopf sogar ein ganzes Geldschein-Bündel auf. Insgesamt waren es 15.000 Euro, die der Achtjährige gefunden hat. Wow!
Statt Regenwürmern und kleinen Steinchen hat ein Junge ne Menge Geld beim Buddeln gefunden.
Quelle: imago images
Der Kölner Schüler hat genau richtig reagiert und direkt seinen Lehrerinnen und Lehrern Bescheid gesagt. Die Polizei hat das Geld dann sichergestellt. Hätte der Junge nichts gesagt und die Scheine einfach eingesteckt, hätte er sich tatsächlich strafbar gemacht! Wer Geld findet, darf es nämlich nicht einfach behalten. Warum das so ist und welche coole Ausnahme es gibt, lest ihr hier:
Warum ihr Gefundenes nicht einfach behalten dürft.
Für die Polizei ist klar: Das Geld muss jemand im Schulgarten absichtlich verbuddelt haben. Aber wer? Und warum? Das versuchen die Polizistinnen und Polizisten jetzt herauszufinden und suchen nach Zeugen. Sollte sich die Person, der das Geld gehört, nicht melden, gehen die 15.000 Euro an die Stadt Köln.
Und was ist mit einem Finderlohn?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kölner Fundbüros sind jetzt verpflichtet, das Geld sechs Monate lang aufzubewahren. So lange hat die Person, die das Geld vermisst, Zeit, sich zu melden und zu beweisen, dass das Geld wirklich ihm oder gehört. Der ehrliche Achtjährige kann dann auch Finderlohn verlangen. Das Buddeln hätte sich also in jedem Fall gelohnt!
Diesen Text hat Teresa geschrieben