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Emils Schwester möchte ein Video im Netz veröffentlichen. Es zeigt sie mit ihren Freundinnen. Darf sie das, ohne ihre Freundinnen zu fragen?

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Emils Schwester möchte ein Video im Netz veröffentlichen. Es zeigt sie mit ihren Freundinnen. Darf sie das, ohne ihre Freundinnen zu fragen?

Was bedeutet das „Recht am eigenen Bild“?

Das „Recht am eigenen Bild“ ist ein Persönlichkeitsrecht, das deine Privatsphäre bewahren und schützen soll. Du bestimmst, welche Fotos wo von dir erscheinen dürfen und wie du in sozialen Medien gesehen werden willst. Aber das gilt auch für alle anderen. Daher darfst du keine Fotos oder Videos mit anderen Personen veröffentlichen, ohne sie zu vorher zu fragen!

Haben Kinder auch ein „Recht am eigenen Bild“?

Das „Recht am eigenen Bild" gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Bilder, auf denen Personen eindeutig zu erkennen sind, dürfen nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden. Bei Kindern bis acht Jahren entscheiden darüber alleine deren Eltern. Je älter Kinder sind, desto weniger darf die Einwilligung der Eltern gegen den Willen der Kinder verstoßen.
Darum gilt zwischen acht und 17 Jahren die sogenannte Doppelzuständigkeit: Es müssen beide Erziehungsberechtigte und die Kinder mit der Veröffentlichung einverstanden sein.

Wie kannst du dich selbst schützen?

Wenn du Bilder von dir selbst über Messenger-Dienste sendest, solltest du diese nur an Leute schicken, die du kennst. Aufgepasst bei Gruppen: Kennst du wirklich alle Mitglieder der Gruppe und möchtest ihnen dein Bild schicken? Und was, wenn doch jemand ein peinliches Bild von Dir ohne dein Einverständnis weiterleitet?
Mehr zu dem Thema findest du bei logo.de