"Mein letzter Wille geschehe" ist ein Wunsch, der am Lebensende wichtig wird. Dazu gehört für viele das Recht, den eigenen Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen. Die Kirchen lehnen das ab, sie möchten die Angebote der Sterbebegleitung und Palliativmedizin stärken.
Die Äußerung des letzten Willens ist aber nicht immer möglich. Eine Situation, die in der Intensivmedizin alltäglich ist, wenn man sich nach einem Unfall nicht mehr äußern kann oder wenn man zwischen Leben und Tod schwebt. Dann werden die Patientenverfügung und das Gespräch zwischen Arzt und Angehörigen besonders wichtig.
Die Kirchen verweisen darauf, dass Menschen in Beziehungen leben und eben auch "sterben". Sie möchten Netzwerke und Caring Communities - sorgende Gemeinschaften - wie Familie, Nachbarn und Freundschaften stützen und Hospize und Palliativstationen noch stärker fördern.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 ein wegweisendes Urteil gesprochen und die Rechte von Suizidwilligen gestärkt. Mit diesem Urteil ist eine neue gesetzliche Regelung notwendig, auch für die Assistenz bei der Ausführung des Sterbewunsches. Ein Urteil, das kontrovers diskutiert wird.
Die Themen
- Glückliche Rettung - Das Überleben der Gerlinde Schunk
- Medizin am Lebensende - Das Ethos des Intensivmediziner Johannes Kalbhenn
- Ein Stück Rechtsgeschichte - Ringen um das Recht auf einen selbstbestimmten Tod
- Im Gespräch: Gerhild Becker, Palliativmedizinerin und Theologin an der Uniklinik Freiburg i.Br.
- Letzte Hilfe Kurs in Wuppertal - Tipps für die Begleitung auf dem letzten Weg
- Moderation - Michael Sahr