Altersfreigabe
So funktioniert die Altersfreigabe
Du bist älter als 16 und möchtest Sendungen mit Altersbeschränkung vor 22 Uhr schauen?
Dies sind die Voraussetzungen:
Auf allen Plattformen (Responsive Website, HbbTV, mobile Apps iOS/Android, Fire TV, Android TV, Apple TV) kannst du anschließend alle jugendgeschützten Inhalte nach Login mit deiner eingerichteten Jugendschutz-PIN freischalten.
Weitere Hinweise zum Ausweisdokument siehe unten.
Dies sind die Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Besitz eines deutschen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels
- Alternativ funktioniert die Freigabe über Reisepässe (Ausstellung ab 2009) aller EU-Länder sowie Schweiz und Türkei
- Ein (kostenloses) ZDF-Konto
- Prüfung der Ausweisnummer sowie das Einrichten der Jugendschutz-PIN hier
Auf allen Plattformen (Responsive Website, HbbTV, mobile Apps iOS/Android, Fire TV, Android TV, Apple TV) kannst du anschließend alle jugendgeschützten Inhalte nach Login mit deiner eingerichteten Jugendschutz-PIN freischalten.
Weitere Hinweise zum Ausweisdokument siehe unten.
Allgemeine Fragen
Muss ich mein Alter freigeben lassen, um Inhalte zu sehen?
Nein, bei der Altersfreigabe handelt es sich um eine optionale Funktion.
Möchtest du kein ZDF-Konto anlegen oder deine Ausweisnummer nicht für die Prüfung deines Alters nutzen, kannst du alle jugendgeschützten Inhalte weiterhin in der freigegebenen Zeit zwischen 22 und 6 Uhr (für Inhalte ab 16 Jahren) oder ganztags (für Inhalte ab 0, 6 oder 12 Jahren) anschauen. Dasselbe gilt für Zuschauer, denen kein deutsches Ausweis-Dokument oder Reisepass (EU-Länder, Schweiz, Türkei mit Ausstellungsdatum nach 2009) zur Freigabe vorliegt.
Nein, bei der Altersfreigabe handelt es sich um eine optionale Funktion.
Möchtest du kein ZDF-Konto anlegen oder deine Ausweisnummer nicht für die Prüfung deines Alters nutzen, kannst du alle jugendgeschützten Inhalte weiterhin in der freigegebenen Zeit zwischen 22 und 6 Uhr (für Inhalte ab 16 Jahren) oder ganztags (für Inhalte ab 0, 6 oder 12 Jahren) anschauen. Dasselbe gilt für Zuschauer, denen kein deutsches Ausweis-Dokument oder Reisepass (EU-Länder, Schweiz, Türkei mit Ausstellungsdatum nach 2009) zur Freigabe vorliegt.
Wo kann ich mein Alter prüfen lassen?
- Die Prüfung der Ausweisnummer sowie das Einrichten der Jugendschutz-PIN kann ausschließlich hier auf der Webseite durchgeführt werden.
- Auf allen Plattformen (Responsive Website, HbbTV, mobile Apps iOS/Android, Fire TV, Android TV, Apple TV) kannst du anschließend alle jugendgeschützten Inhalte nach Login mit deiner eingerichteten Jugendschutz-PIN freischalten.
Wie kann ich mein Alter prüfen lassen?
Mit folgenden Schritten führst du die Altersprüfung durch:
Mit folgenden Schritten führst du die Altersprüfung durch:
- Mit dem ZDF-Konto anmelden.
- Unter Einstellungen/Persönliche Daten Altersfreigabe starten oder einfach hier klicken
- Wähle das Land aus, in dem dein Ausweis-Dokument ausgestellt wurde und klicke auf "Weiter"
- Wähle aus, über was für ein Dokument du dein Alter überprüfen möchtest
- Gib die im unteren Bild gesuchten Buchstaben, Zahlen und Zeichen ein und klicke auf Weiter. So können wir dein Alter überprüfen.
- Gib 4 Zahlen von 0 bis 9 ein für deine eigene, neue Jugendschutz-PIN, dann das ZDF-Passwort und klicke anschließend auf "Fertigstellen"
- Damit ist dein Alter überprüft.
Warum muss ich eine PIN eingeben?
Die vierstellige PIN musst du jedes Mal eingeben, bevor ein jugendgeschütztes Video startet. Damit wird sichergestellt, dass niemand unbefugt ein Video startet, während du eingeloggt und beispielsweise nicht an deinem Gerät bist.
Die vierstellige PIN musst du jedes Mal eingeben, bevor ein jugendgeschütztes Video startet. Damit wird sichergestellt, dass niemand unbefugt ein Video startet, während du eingeloggt und beispielsweise nicht an deinem Gerät bist.
Bekomme ich nach der Freigabe eine Bestätigung per Mail?
Die Altersfreigabe war erfolgreich, sobald deine Ausweis-Nummer überprüft und deine Jugendschutz-PIN eingerichtet wurde. Nach dem Ausführen dieser beiden Schritte auf der Website erhältst du auf der Bestätigungsseite ein Feedback, ob die Altersfreigabe geklappt hat.
Darüber hinaus erhältst du keine Bestätigungs-Mail an die mit deinem ZDF-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse.
Um den Status der Altersfreigabe mit deinem ZDF-Konto einzusehen, logge dich hier ein und rufe den Bereich Einstellungen unter www.zdf.de/mein-zdf#einstellungen auf. Unter „Persönliche Daten“ kannst du den Status der Altersfreigabe einsehen sowie deine Jugendschutz-PIN ändern.
Die Altersfreigabe war erfolgreich, sobald deine Ausweis-Nummer überprüft und deine Jugendschutz-PIN eingerichtet wurde. Nach dem Ausführen dieser beiden Schritte auf der Website erhältst du auf der Bestätigungsseite ein Feedback, ob die Altersfreigabe geklappt hat.
Darüber hinaus erhältst du keine Bestätigungs-Mail an die mit deinem ZDF-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse.
Um den Status der Altersfreigabe mit deinem ZDF-Konto einzusehen, logge dich hier ein und rufe den Bereich Einstellungen unter www.zdf.de/mein-zdf#einstellungen auf. Unter „Persönliche Daten“ kannst du den Status der Altersfreigabe einsehen sowie deine Jugendschutz-PIN ändern.
Warum muss ich für die Altersfreigabe ein Land angeben?
Das Alter wird bei der Abfrage der Ausweisnummer über einen Teil der Zahlenfolge der Ausweisnummer errechnet. Die Logik zur Berechnung dieser Zahlenfolge variiert je Land und Dokumenten-Typ. Deshalb ist eine Vorauswahl des Landes, in dem das Ausweisdokument ausgestellt wurde, erforderlich. Die Auswahl des Landes dient lediglich der Berechnung des Alters (>16 Jahre ja/nein) mit der für das Land erforderlichen Logik, nicht aber zur Freischaltung von Videos, die nicht im EU-Ausland oder weltweit verfügbar sind.
Das Alter wird bei der Abfrage der Ausweisnummer über einen Teil der Zahlenfolge der Ausweisnummer errechnet. Die Logik zur Berechnung dieser Zahlenfolge variiert je Land und Dokumenten-Typ. Deshalb ist eine Vorauswahl des Landes, in dem das Ausweisdokument ausgestellt wurde, erforderlich. Die Auswahl des Landes dient lediglich der Berechnung des Alters (>16 Jahre ja/nein) mit der für das Land erforderlichen Logik, nicht aber zur Freischaltung von Videos, die nicht im EU-Ausland oder weltweit verfügbar sind.
Jugendschutz-PIN vergessen - was kann ich tun?
Solltest du deine Jugendschutz-PIN vergessen haben, kannst du diese im Mein ZDF-Bereich der Website ändern:
Solltest du deine Jugendschutz-PIN vergessen haben, kannst du diese im Mein ZDF-Bereich der Website ändern:
- Logge dich dazu einfach hier ein
- Rufe den Bereich „Einstellungen“ auf
- Unter „Persönliche Daten“ kannst du den Status deiner Altersfreigabe einsehen und deine Jugendschutz-PIN ändern
- Dazu ist die wiederholte Eingabe deines ZDF-Passworts nötig, damit deine Jugendschutz-PIN nicht von anderen Nutzern deines Geräts geändert werden kann
Gilt die Freischaltung auch für Inhalte ab 18 Jahren?
Im Moment können über die Altersfreigabe nur Inhalte mit einem Jugendschutz ab 16 Jahren freigeschaltet werden. Inhalte mit einem Jugendschutz ab 18 Jahren sind von dieser Freigabe ausgeschlossen und können weiterhin nur zwischen 23 und 6 Uhr in der Mediathek angeschaut werden.
Im Moment können über die Altersfreigabe nur Inhalte mit einem Jugendschutz ab 16 Jahren freigeschaltet werden. Inhalte mit einem Jugendschutz ab 18 Jahren sind von dieser Freigabe ausgeschlossen und können weiterhin nur zwischen 23 und 6 Uhr in der Mediathek angeschaut werden.
Alle Fragen zum Ausweis
Welche Ausweisdokumente eignen sich für die Altersprüfung?
Für die Altersfreigabe benötigst du ein gültiges Ausweisdokument aus folgender Liste:
Weitere Länder können für die Altersprüfung derzeit leider nicht berücksichtigt werden, da die Logik zur Validierung des Alters technisch nicht abgebildet werden kann.
Alte Personalausweise, ausgestellt bis 30.10.2010 sind nicht mehr gültig und können nicht für die Altersfreigabe genutzt werden.
Für die Altersfreigabe benötigst du ein gültiges Ausweisdokument aus folgender Liste:
- Personalausweis (Ausstellung ab 01.11.2010) oder Aufenthaltstitel (Ausstellung ab 2011):
- Reisepass (Ausstellung ab 2009):
Weitere Länder können für die Altersprüfung derzeit leider nicht berücksichtigt werden, da die Logik zur Validierung des Alters technisch nicht abgebildet werden kann.
Alte Personalausweise, ausgestellt bis 30.10.2010 sind nicht mehr gültig und können nicht für die Altersfreigabe genutzt werden.
Ich habe keinen passenden Ausweis – was kann ich tun?
Zuschauer, die nicht über eines der oben genannten Ausweisdokumente verfügen, können alle jugendgeschützten Inhalte je nach geografischer Verfügbarkeit weiterhin zu den vorgegebenen Zeiten in der ZDFmediathek sehen.
Jugendgeschützte Inhalte sind weiterhin in der freigegebenen Zeit zwischen 22 und 6 Uhr (für Inhalte ab 16 Jahren) oder ganztags (für Inhalte ab 0, 6 oder 12 Jahren) in der Mediathek verfügbar.
Zuschauer, die nicht über eines der oben genannten Ausweisdokumente verfügen, können alle jugendgeschützten Inhalte je nach geografischer Verfügbarkeit weiterhin zu den vorgegebenen Zeiten in der ZDFmediathek sehen.
Jugendgeschützte Inhalte sind weiterhin in der freigegebenen Zeit zwischen 22 und 6 Uhr (für Inhalte ab 16 Jahren) oder ganztags (für Inhalte ab 0, 6 oder 12 Jahren) in der Mediathek verfügbar.
Werden meine Personalausweisdaten gespeichert?
Deine Ausweisnummer wird einmalig zur Prüfung deines Alters (>16 Jahre ja/nein) genutzt und nicht von uns gespeichert. Dadurch kann niemals ein Bezug zu deiner Person hergestellt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz und der Datenverarbeitung findest du hier.
Deine Ausweisnummer wird einmalig zur Prüfung deines Alters (>16 Jahre ja/nein) genutzt und nicht von uns gespeichert. Dadurch kann niemals ein Bezug zu deiner Person hergestellt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz und der Datenverarbeitung findest du hier.
Wie wird mein Alter über die Ausweisnummer ermittelt?
Das Alter wird bei der Abfrage der Ausweisnummer über einen Teil der Zahlenfolge der Nummer errechnet. Neben dem Geburtsdatum (z. B. bei neuen Personalausweisen im 2. Eingabefeld enthalten) wird bei der Eingabe der Ausweisnummer über die weiteren eingegebenen Nummern eine Prüfziffer zur Validierung der Gültigkeit der Ausweisnummer errechnet. Das bedeutet, dass beim Absenden der Altersprüfung einmalig die eingegebene Ausweis-Nummer auf das darin enthaltene Geburtsdatum und die Errechnung der Prüfziffer geprüft wird. Hierbei wird lediglich die Information, dass der Nutzer über 16 Jahre alt ist, am ZDF-Profil gespeichert. Darüber hinaus findet keinerlei Abgleich der Ausweisnummer mit Datenbanken oder eine Speicherung der Ausweisdaten statt.
Das Alter wird bei der Abfrage der Ausweisnummer über einen Teil der Zahlenfolge der Nummer errechnet. Neben dem Geburtsdatum (z. B. bei neuen Personalausweisen im 2. Eingabefeld enthalten) wird bei der Eingabe der Ausweisnummer über die weiteren eingegebenen Nummern eine Prüfziffer zur Validierung der Gültigkeit der Ausweisnummer errechnet. Das bedeutet, dass beim Absenden der Altersprüfung einmalig die eingegebene Ausweis-Nummer auf das darin enthaltene Geburtsdatum und die Errechnung der Prüfziffer geprüft wird. Hierbei wird lediglich die Information, dass der Nutzer über 16 Jahre alt ist, am ZDF-Profil gespeichert. Darüber hinaus findet keinerlei Abgleich der Ausweisnummer mit Datenbanken oder eine Speicherung der Ausweisdaten statt.
Warum ist die Prüfnummer falsch trotz richtiger Eingabe?
Bitte beachte, dass für Personalausweise, ausgestellt ab 02.08.2021, und Reisepässe, ausgestellt ab 15.01.2021, mehr Zeichen eingegeben werden müssen.
Falls die Prüfnummer Ihres Ausweis-Dokuments trotz wiederholter Eingabe falsch zu sein scheint, kannst du Folgendes versuchen:
Anstelle des Buchstaben O kannst du versuchen die Zahl 0 einzugeben - in der Ausweisnummer ist aus Verwechslungsgefahr niemals der Buchstabe O enthalten. Groß- und Kleinschreibung spielt bei der Eingabe keine Rolle, Buchstaben können sowohl groß als auch klein geschrieben werden.
Deutsche Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel):
Die 4-teilige Prüfnummer besteht aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen - dabei wird niemals dein Vor- oder Nachname in das Formular eingetragen, sondern nur die im Beispielbild umrandeten Zahlen-Buchstaben-Kombinationen.
Achte außerdem darauf, dass nur die aufgeführten Ausweisdokumente mit einem bestimmten Mindestausstellungsdatum (Personalausweis, Reisepass und deutscher Aufenthaltstitel) zur Prüfung genutzt werden können. Alte Personalausweise, ausgestellt bis 30.10.2010 sind nicht mehr gültig und können nicht für die Altersfreigabe genutzt werden.
Stelle sicher, dass du die Nummer entsprechend des im Beispiel angezeigten Ausweis-Typs eingetippt hast! So darf der Ländercode (z.B. "D" am Ende der Zahlenfolge) nicht mit eingetippt werden. Beim neuen Personalausweis und Aufenthaltstitel findest du den/die Buchstaben am dritten Feld, beim alten Personalausweis und Reisepass am ersten Feld.
Reisepässe (EU-Länder, Schweiz, Türkei):
Achte darauf, dass alle 44 Zeichen (Zahlen, Buchstaben, Sonderzeichen <<<) in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden müssen. Das erfordert ein wenig Geduld und Konzentration. Tipp: Damit du die Sonderzeichen <<< nicht abzählen musst, empfiehlt es sich, zunächst die letzten 1-2 Zahlen der Zeile einzugeben und daraufhin die Sonderzeichen <<< einzutippen, bis alle 44 Zeichen eingetragen sind.
Stelle sicher, dass dein Reisepass mindestens nach 2009 ausgestellt wurde. Mit älteren Reisepass-Dokumenten kann die Logik der Validierung der Ausweisnummer derzeit aus technischen Gründen nicht abgebildet werden.
Bitte beachte, dass für Personalausweise, ausgestellt ab 02.08.2021, und Reisepässe, ausgestellt ab 15.01.2021, mehr Zeichen eingegeben werden müssen.
Falls die Prüfnummer Ihres Ausweis-Dokuments trotz wiederholter Eingabe falsch zu sein scheint, kannst du Folgendes versuchen:
Anstelle des Buchstaben O kannst du versuchen die Zahl 0 einzugeben - in der Ausweisnummer ist aus Verwechslungsgefahr niemals der Buchstabe O enthalten. Groß- und Kleinschreibung spielt bei der Eingabe keine Rolle, Buchstaben können sowohl groß als auch klein geschrieben werden.
Deutsche Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel):
Die 4-teilige Prüfnummer besteht aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen - dabei wird niemals dein Vor- oder Nachname in das Formular eingetragen, sondern nur die im Beispielbild umrandeten Zahlen-Buchstaben-Kombinationen.
Achte außerdem darauf, dass nur die aufgeführten Ausweisdokumente mit einem bestimmten Mindestausstellungsdatum (Personalausweis, Reisepass und deutscher Aufenthaltstitel) zur Prüfung genutzt werden können. Alte Personalausweise, ausgestellt bis 30.10.2010 sind nicht mehr gültig und können nicht für die Altersfreigabe genutzt werden.
Stelle sicher, dass du die Nummer entsprechend des im Beispiel angezeigten Ausweis-Typs eingetippt hast! So darf der Ländercode (z.B. "D" am Ende der Zahlenfolge) nicht mit eingetippt werden. Beim neuen Personalausweis und Aufenthaltstitel findest du den/die Buchstaben am dritten Feld, beim alten Personalausweis und Reisepass am ersten Feld.
Reisepässe (EU-Länder, Schweiz, Türkei):
Achte darauf, dass alle 44 Zeichen (Zahlen, Buchstaben, Sonderzeichen <<<) in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden müssen. Das erfordert ein wenig Geduld und Konzentration. Tipp: Damit du die Sonderzeichen <<< nicht abzählen musst, empfiehlt es sich, zunächst die letzten 1-2 Zahlen der Zeile einzugeben und daraufhin die Sonderzeichen <<< einzutippen, bis alle 44 Zeichen eingetragen sind.
Stelle sicher, dass dein Reisepass mindestens nach 2009 ausgestellt wurde. Mit älteren Reisepass-Dokumenten kann die Logik der Validierung der Ausweisnummer derzeit aus technischen Gründen nicht abgebildet werden.
Alle Fragen zu den Plattformen
Ist die Altersprüfung in den Apps und HbbTV möglich?
Ja, jugendgeschützte Inhalte können auf allen Plattformen der ZDFmediathek durch Eingabe der Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden. Die Prüfung der Ausweis-Nummer sowie das Einrichten der Jugendschutz-PIN kann ausschließlich hier auf der Website ausgeführt werden. Sobald du dich nach erfolgreicher Altersprüfung mit deinem ZDF-Konto anmeldest, kannst du jugendgeschützte Inhalte durch Eingabe der PIN freischalten.
Stelle hierbei sicher, dass du mindestens die aktuelle Version 4.9 der Apps für iOS, Appple TV, Android, Android TV oder Fire TV installiert hast. Solltest du eine ältere App-Version benutzen, können Beiträge noch nicht über die App per Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden.
Ja, jugendgeschützte Inhalte können auf allen Plattformen der ZDFmediathek durch Eingabe der Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden. Die Prüfung der Ausweis-Nummer sowie das Einrichten der Jugendschutz-PIN kann ausschließlich hier auf der Website ausgeführt werden. Sobald du dich nach erfolgreicher Altersprüfung mit deinem ZDF-Konto anmeldest, kannst du jugendgeschützte Inhalte durch Eingabe der PIN freischalten.
Stelle hierbei sicher, dass du mindestens die aktuelle Version 4.9 der Apps für iOS, Appple TV, Android, Android TV oder Fire TV installiert hast. Solltest du eine ältere App-Version benutzen, können Beiträge noch nicht über die App per Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden.
Warum ist der Login bei HbbTV nicht möglich?
Es kann bei älteren Geräten passieren, dass du dich dich über HbbTV nicht einloggen kannst und die folgende Fehlermeldung ausgegeben wird: "Anmeldung ist fehlgeschlagen. Dein Gerät unterstützt leider keine sichere Anmeldung. Die Anmeldung ist daher deaktiviert.“ Das kann daran liegen, dass wir deine Daten nach neuestem Standard über https verschlüsseln, da uns Datenschutz sehr wichtig ist. Leider unterstützen nicht alle TV-Geräte diese Art der Verschlüsselung und ein Login bei „Mein ZDF“ ist dadurch nicht möglich. Dies betrifft vor allem Geräte, die älter sind als 2016. Eine pauschale Angabe, welcher Gerätetyp eine Anmeldung zulässt, ist dabei leider nicht möglich.
Es kann bei älteren Geräten passieren, dass du dich dich über HbbTV nicht einloggen kannst und die folgende Fehlermeldung ausgegeben wird: "Anmeldung ist fehlgeschlagen. Dein Gerät unterstützt leider keine sichere Anmeldung. Die Anmeldung ist daher deaktiviert.“ Das kann daran liegen, dass wir deine Daten nach neuestem Standard über https verschlüsseln, da uns Datenschutz sehr wichtig ist. Leider unterstützen nicht alle TV-Geräte diese Art der Verschlüsselung und ein Login bei „Mein ZDF“ ist dadurch nicht möglich. Dies betrifft vor allem Geräte, die älter sind als 2016. Eine pauschale Angabe, welcher Gerätetyp eine Anmeldung zulässt, ist dabei leider nicht möglich.
Sonderzeichen kann ich am TV nicht eingeben - was tun?
Wir haben unsere Passwort-Regel vereinfacht. Du musst für das ZDF-Passwort keine Sonderzeichen mehr verwenden. Gerne können bestehende Passwörter geändert werden. Alte funktionieren natürlich weiterhin.
Solltest du bei deinem Passwort bestimmte Sonderzeichen verwenden, die auf der Tastatur des TV-Geräts unter HbbTV nicht enthalten sind, kannst du Folgendes tun: Vergebe auf der Website unter www.zdf.de ein neues Passwort, indem du unter Mein ZDF > Anmelden die Funktion "Passwort vergessen" aufrufst. Gib im nächsten Schritt deine E-Mail-Adresse ein und lasse dir einen Link zum Zurücksetzen deines aktuellen Passworts schicken. Schau nun in dein E-Mail-Postfach und klicke zum Einrichten eines neuen Passworts auf den Link in der E-Mail. Achte beim Einrichten des neuen Passworts darauf, dass nur Sonderzeichen enthalten sind, die du auch auf dem TV eingeben können (z. B. . ? @ - _ & ! =).
Wir haben unsere Passwort-Regel vereinfacht. Du musst für das ZDF-Passwort keine Sonderzeichen mehr verwenden. Gerne können bestehende Passwörter geändert werden. Alte funktionieren natürlich weiterhin.
Solltest du bei deinem Passwort bestimmte Sonderzeichen verwenden, die auf der Tastatur des TV-Geräts unter HbbTV nicht enthalten sind, kannst du Folgendes tun: Vergebe auf der Website unter www.zdf.de ein neues Passwort, indem du unter Mein ZDF > Anmelden die Funktion "Passwort vergessen" aufrufst. Gib im nächsten Schritt deine E-Mail-Adresse ein und lasse dir einen Link zum Zurücksetzen deines aktuellen Passworts schicken. Schau nun in dein E-Mail-Postfach und klicke zum Einrichten eines neuen Passworts auf den Link in der E-Mail. Achte beim Einrichten des neuen Passworts darauf, dass nur Sonderzeichen enthalten sind, die du auch auf dem TV eingeben können (z. B. . ? @ - _ & ! =).
Nicht fündig geworden?
Falls deine Frage nicht beantwortet wurde, kannst du dich jederzeit an den Zuschauerservice des ZDF wenden. Den erreichst du hier.