Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur Sterbehilfe vom Februar 2020 die Türen weit geöffnet. Jeder hat die Freiheit, sein eigenes Leben zu beenden und dafür sogar die Hilfe anderer anzunehmen. Niemand muss mehr eine Strafe befürchten.
Doch wie kann dieses liberale Urteil in der Praxis überhaupt angewandt werden? Viele Ärztinnen und Ärzte schließen für sich aus, jemandem bei seinem Freitod zu helfen. Sie fühlen sich der Linderung von Leiden und dem Schutz des Lebens verpflichtet. Auch die Kirchen, die eine jahrhunderte- und jahrtausendealte Tradition der Krankenpflege haben, sehen dieses Urteil mit gemischten Gefühlen. "Du sollst nicht töten" ist ein christliches Gebot.
Die Palliativmedizin hat in den vergangenen Jahrzehnten alles darangesetzt, den letzten Lebensweg für Patientinnen und Patienten, die eine aussichtslose Prognose haben, erträglich zu machen. Doch was ist mit denen, die suizidal veranlagt sind? Sie haben ein Recht auf ihren selbstbestimmten Tod. Wer übernimmt hier die Verantwortung? Würden sich Geschäftsmodelle wie in der Schweiz etablieren, wo Menschen geholfen wird, sich umzubringen?
Die Gäste der Diskussionsrunde
- Prof. Claudia Bausewein, Palliativmedizinerin
- Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland
- Prof. Kerstin Schlögl-Flierl, Theologieprofessorin und Mitglied im Deutschen Ethikrat
- Prof. Barbara Schneider, Psychiaterin und Psychotherapeutin