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Warum die AfD Verdachtsfall bleibt

Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Was das Urteil für die Partei bedeutet – die Analyse bei ZDFheute live.

Videolänge:
24 min
Datum:
13.05.2024
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 13.05.2025

AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall

Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit darf die Partei weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden und auch im Verfassungsschutzbericht auftauchen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. Die Partei-Anwälte hatten diesen Schritt bereits vorab angekündigt.

Gesamte AfD als Verdachtsfall?

In dem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ging es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Zudem ging es um die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als "gesichert extremistische Bestrebung" sowie die Einordnung der Jugendorganisation "Junge Alternative" als Verdachtsfall.

Warum hat das Gericht so entschieden und was bedeutet das Urteil für die AfD? Darüber sprechen wir mit ZDF-Reporterin Ann-Kathrin Jeske vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster und mit ZDF-Hauptstadtkorrespondentin Dorthe Ferber.

Rechtsstreit zwischen AfD und Verfassungsschutz

Der Rechtsstreit zwischen der Partei und dem Verfassungsschutz läuft seit mehreren Jahren. Nach einer erstmaligen Einstufung der Partei als sogenannter Prüffall im Jahr 2019 wurde die Gesamtpartei schließlich im März 2021 zum rechtsextremistischen Verdachtsfall hochgestuft. Dagegen klagte die AfD. Das zuständige Verwaltungsgericht Köln bestätigte diese Einstufung jedoch im März 2022 als rechtmäßig. Gegen diese Entscheidung klagte die AfD erneut.

Auch Höcke steht vor Gericht

Dem AfD-Spitzenkandidaten in Thüringen, Björn Höcke, wird vorgeworfen, eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Er bestreitet von der Bedeutung seiner Wortwahl gewusst zu haben. Das muss nun ein Gericht klären. Wird er verurteilt, drohen ihm eine Geldstraft oder bis zu drei Jahren Haft.

Die AfD-Landesverbände Thüringen und Sachsen werden - wie auch der in Sachsen-Anhalt - von den jeweiligen Landesverfassungsschutzbehörden als "gesichert rechtsextrem" eingestuft.

Mit Material von: EPD, AFP, ZDF

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